Für was steht eigentlich sichere Schule?

24.04.2022

Für was steht eigentlich sichere Schule?

 

Sichere Schule ist ein wichtiges Entscheidungskriterium zur Einrichtung von Schulen und Sporthallen. Hier liegt das Augenmerk auf abgerundetete Haken und festen Stand der Bänke.


Gemäß den Richtlinien für Schulen – Bau und Ausrüstung –,
GUV-SR 2001 (bisher GUV 16.3) gilt für Einrichtungen (4.2.7)
folgende Vorschrift:

4.2.7.1 Kanten an festen und beweglichen Einrichtungen
müssen gerundet, mindestens aber gefast sein.
Dies gilt in der Regel bis 2 m Höhe, z.B. für Möbel, Tafeln,
 Garderoben, Heizkörper und Kunstobjekte. Abrundungen mit
einem Radius von 2 mm sind ausreichend.

 

4.2.7.2 Kanten, Ecken und Haken an Einrichtungsgegenständen,
die in Aufenthaltsbereiche hineinragen, sind so auszubilden
oder zu sichern, dass keine besonderen Verletzungsgefahren
entstehen.
Dies gilt in der Regel bis 2 m Höhe, z.B. für Garderoben
und Betätigungshebel.


Die Einhaltung obiger Richtlinien für Schulen wird bei Sicherheitsgarderoben
wie folgt gewährleistet:

 

Garderobenteile, die im Berührungsbereich des Kopfes liegen, müssen
einen Radius von mindestens r = 4 mm aufweisen. Enden von Haken
dürfen nicht vom Kopf berührt werden, sofern diese nicht kugelförmig
ausgebildet sind.
Geprüft werden kann dies mit einem kreisförmigen Gegenstand, dessen
Durchmesser 140 mm beträgt.
(Anmerkung: 140 mm entsprechen der mittleren Kopfweite von Kindern).

 

Die empfohlenen Einbauhöhen (Mitte Trägerprofil) sind ca. 125 cm
in Kindergärten
, ca. 145 cm in Grundschulen sowie ca. 165 cm in
weiterführenden Schulen.

Bei Türöffnungen ist ein Mindestabstand zur Zarge von 50 mm einzuhalten,
sofern die Garderoben nicht in Nischen eingebaut werden.